Jugendschutz

Jugendschutz
Während der  Jugendarbeitsschutz Regelungen über die Zulässigkeit der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen trifft und bei der  Jugendhilfe die Förderung und Fürsorge im Vordergrund stehen, dient der J. der Abwehr von Gefahren und Gefährdungen für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und in den Medien.
- Rechtsgrundlage: Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23.7.2002 (BGBl I 2730) m.spät.Änd.
- 1. Die Vorschriften über den J. in der Öffentlichkeit enthalten detailliert abgestufte Verbote über den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen, in öffentlichen Spielhallen und an jugendgefährdenden Orten (§§ 4–8), über die Abgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit (§ 9) und die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit. Ab 2007 dürfen Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht mehr in Automaten abgegeben werden (§§ 10 II, 30 II).
- 2. Die Vorschriften über den J. in den Medien (§§ 11–15) regeln die Voraussetzungen, unter denen Kindern und Jugendlichen a) die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen gestattet werden kann, b) bespielte Videokassetten und andere Bildträger in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, c) das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, die öffentlich aufgestellt sind, gestattet werden kann. Filme und Film- und Spielprogramme werden von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle zur Vorführung freigegeben (§ 11 I). Sie werden mit einer Kennzeichnung versehen (z.B. „Freigegeben ab zwölf Jahren“). Trägermedien (Filme, Videokassetten etc.), deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien bekannt gemacht ist, dürfen Kindern und Jugendlichen grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden (Einzelheiten in § 15).
- 3. Über die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien und die Streichung aus der Liste entscheidet die vom Bund errichtete Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Jugendgefährdende Träger- und Telemedien sind v.a. unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien (§§ 17 f.). Die personelle Besetzung der Bundesprüfstelle und das Vorschlagsrecht dazu, das Verfahren, die Antragsberechtigung und die Führung der Liste regeln die §§ 19–25. Einzelheiten in der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes vom 9.9.2003 (BGBl I 1791).
- 4. Verstöße gegen die Verbote des Jugendschutzgesetzes sind straf- und bußgeldbewehrt (§§ 27 f.).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Jugendschutz — Jugendschutz, s. Jugendfürsorge …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Jugendschutz — Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit,… …   Deutsch Wikipedia

  • Jugendschutz — Ju|gend|schutz 〈m.; es; unz.〉 1. Schutz der Jugend vor moral. u. körperl. Gefahren 2. alle rechtl. Vorschriften dafür * * * Ju|gend|schutz, der <o. Pl.>: Gesamtheit der Maßnahmen, gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Kindern u.… …   Universal-Lexikon

  • jugendschutz.net — ist ein Unternehmen in Form einer gemeinnützigen GmbH, das auf Grundlage von §18 des Jugendmedienschutz Staatsvertrags (JMStV) Jugendmedienschutz in „Telemedien“, also insbesondere im Internet, betreibt. Es wird gemäß JMStV „von den… …   Deutsch Wikipedia

  • Jugendschutz — Ju̲·gend·schutz der; Kollekt; die Gesetze o.Ä., die bestimmen, ob, wann oder wie lange Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen, wie sie vor Alkohol, Pornographie usw geschützt werden || K : Jugendschutzgesetz …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Jugendschutz — Ju|gend|schutz, der; es …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Eidgenössische Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» — Logo des Initiativkomitees Werbeplakat des Initiativkomitees Pro Jugendschutz – geg …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen — Die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein Westfalen e.V. wurde 1953 als Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle NRW mit Sitz in Köln gegründet. Seit 1992 betreibt die Arbeitsgemeinschaft auch das Informations… …   Deutsch Wikipedia

  • jugendgefährdende Schriften — ⇡ Jugendschutz …   Lexikon der Economics

  • Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften — Jugendmedienschutz ist der Oberbegriff für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen durch Medien. Inhaltsverzeichnis 1 Jugendmedienschutz in Deutschland 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.1.1 Bedeutung des Jugendschutzgesetzes… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”